Hausordnung

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher des Shoppi Tivoli
Damit Sie sich bei uns wohlfühlen, sind einige allgemein gültigen Regeln erforderlich. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Gelände inklusive dem Einkaufsbereich, dem Parking- und dem Dach-Bereich.

 

1.
Das Shoppi Tivoli ist rauchfrei. Es hat bei jedem Eingang Raucherpoints und eine Raucherlounge in der Tivoli Galerie.

2.
Das Betteln und Hausieren ist auf dem ganzen Areal nicht gestattet.

3.
Das Feilbieten von Waren, Musizieren, lautes Abspielen von Tonträgern, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung der Shoppi Tivoli Management AG nicht erlaubt.

4.
Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen, Fotografieren, Filmen usw. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung der Shoppi Tivoli Management AG.

5.
Das Konsumieren alkoholischer Getränke ausserhalb der gastronomischen Einrichtungen ist nicht erlaubt.

6.
Das Fahren mit Zweirädern, Kickboards, Skateboards, Inlineskates und Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen im Shoppi Tivoli nicht erlaubt.

7.
Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer sofort selbst zu beseitigen. Tiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht in den Einkaufswagen mitgeführt werden. Für Hunde stehen an drei Standorten vollständig ausgestattete Hundehütten zur Verfügung.

8.
Tische und Stühle im Gastronomiebereich sind ausschliesslich für Kunden der Shoppi Tivoli Gastronomie reserviert und dürfen nur in Verbindung mit einer Konsumation benutzt werden.

9.
Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Sitzgelegenheiten erlaubt, nicht jedoch auf den Treppen und auf dem Boden.

10.
Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Zentrumseinrichtungen werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen geahndet.

11.
Das Verweilen auf dem Shoppi Tivoli Areal ohne Kauf- bzw. Konsumationsabsicht ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausserhalb der Ladenöffnungszeiten (zwischen 20 Uhr abends und 9 Uhr morgens) besteht lediglich ein Durchgangsrecht. Der Aufenthalt bzw. das Verweilen im Center ist während dieses Zeitraumes ohne Ausnahmebewilligung der Shoppi Tivoli Management AG verboten.

12.
Das weitere Verweilen nach einer Wegweisung aus dem Zentrum durch Mitarbeiter der Shoppi Tivoli Management AG oder ihre Beauftragten kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.

13.
Durch das Verhalten der Shoppi Tivoli Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden.

14.
Das Entsorgen von Abfällen und Unrat ist auf dem gesamten Areal und im Parking verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet; es ist mit Kostenfolgen zu rechnen.

15.
Das Shoppi Tivoli Areal wird videoüberwacht.

16.
Den Weisungen der Mitarbeitenden der Shoppi Tivoli Management AG oder deren Beauftragten ist in jedem Fall Folge zu leisten.

17.
Einkaufswagen dürfen nicht vom Areal entfernt werden.

18.
Kleinkinder dürfen aus Sicherheitsgründen nur im Kindersitz der Einkaufswagen und nicht im Warenkorb mitgeführt werden.

19.
Schliessfächer dürfen über Nacht nicht belegt werden.

20.
Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem gesamten Shoppi Tivoli Areal ist ausnahmslos auf den dafür vorgesehenen Parkfeldern gestattet. Fahrzeuge, die sich nicht auf offiziellen Parkplätzen befinden,  gefährden die Sicherheit und können im Auftrag der Shoppi Tivoli Management AG durch eine Drittfirma versetzt werden. Die dabei entstehenden Kosten trägt vollumfänglich der Fahrzeughalter.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Shoppi Tivoli.